Stimmenauszählung

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  • Frage 1 von 17

    Frage 1

    Wann darf mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden?

    Bitte wählen Sie eine Antwort aus.

    Antwort

    Wenn der Wahlvorstand dieses mindestens mehrheitlich beschließt.

    Nach dem Ende der Wahlzeit um 18.00 Uhr (im Wahlraum befindliche Wähler dürfen noch ihre Stimme abgeben).

    Wenn sich abzeichnet, dass keine Wähler mehr zur Wahl erscheinen werden (z. B. bei schlechtem Wetter).

    Wenn alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben.